Was Sie alles erwarten können
Sicherheit ist Vertrauenssache. Infrastruktur- und Verkehrsprojekte erfordern eine professionelle und detaillierte Planung und Umsetzung. Denn sie setzen sich meist aus verschiedenen, räumlich getrennten Planungs- und Bauabschnitten zusammen.



Baustellenabsicherung
- Hilfe bei der Planung ihrer Baumaßnahme (beachte die Auflagen in UVV’s zu Absturzsicherung, z. B. bei der Herstellung von Baugruben), evtl. Einsatz von Bauzaun
- Kennzeichnung der Baustellen durch entsprechende Beschilderungen, Beleuchtung, Leiteinrichtungen, Lichtsignalanlagen u.ä.
- Erstellung der Verkehrstechnischen Unterlagen (VTU) wie Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr. 8 StVO, Anfertigung von Verkehrs- und Umleitungsplänen, Antrag auf Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum, Einreichung bei den zuständigen Genehmigungsbehörden
- Erstellung der Signaltechnischen Unterlagen (STU) wie Signalzeitenberechnung, Phasenplan, Zwischenzeitenmatrix entsprechend RiLSA
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nutzen gleich das Anfrageformular für Verkehrsabsicherungen.
Lichtsignalanlagen
Unsere Lichtsignalanlagen (LSA) entsprechen den Technischen Lieferbedingungen (TL-LSA 97) der Typen A, B, C und D. Wir errichten Anlagen für die Engstelle als Einbahnwechselanlage bis zur Knotenpunktanlage für verschieden Fahrzeug- und Fußgängerströme.
Lichtsignalanlagentypen
- A. Engstellensignalisierung ohne Signalsicherung
Hierbei handelt es sich um Lichtsignalanlagen der einfachen Ausführung, wobei die Synchronisation und Ablaufsteuerung über geeignete Zeitglieder (z.B Quarzoszillatoren) und/oder Kabel- oder Funkverbindung ohne Rückmeldung erfolgt. - B. Engstellensignalisierung mit Signalsicherung
Hierbei handelt es sich um eine Anlage wie unter A, jedoch erweitert um eine Kabel- oder Funkverbindung, über die eine Rückmeldung zur Signalsicherung erfolgt. - C. Engstellensignalisierung mit Signalsicherung und Verkehrsabhängigkeit
Hierbei handelt es sich um eine Anlage wie unter B, jedoch zusätzlich mit Sensoren ausgerüstet, die eine dem Verkehrsfluss entsprechende Regelung ermöglicht. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Anforderungsbetrieb und verkehrsflussabhängiger Grünzeitverlängerung. - D. Lichtsignalanlagen in Sternverkabelung für kreuzende Verkehrsströme mit Signalsicherungen der feindlichen Verkehrsströme
Hierbei handelt es sich um Anlagen, die sich kreuzenden Verkehrsströme, wie Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer, Busse usw. regeln. Eine Verkehrsabhängigkeit mit Anforderungsbetrieb und verkehrsflussabhängiger Grünzeitverlängerung sollte möglich sein.
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Markierungen
Fahrbahnmarkierungsarbeiten entsprechend RMS in den:
- Markierungsmaterialien:
Herkömmliche Markierungsmaterialien Typ I
mit erhöhter Nachtsichtbarkeit bei Nässe Typ II - Markierungsstoffe
Lösemittelarme Farben
Kaltplastikmassen
Kaltspritzplastik
Thermoplastik (Premark - Fertigmarkierungen)
Dünnschichtmarkierungsfolien
Dickschichtmarkierungsfolien
Markierungsnägel
Beistoffe wie Nachstreumittel, Voranstrichmittel, Primer, Haftgründe, Versiegelungen - NEU: Premark® Fertigmarkierungen sind wirtschaftliche Straßen- und Parkplatzmarkierungen aus vorgefertigter und umweltschonender Thermoplastik.
PREMARK® Straßenmarkierungen erhöhen überall auf der Welt die Verkehrssicherheit. Aber PREMARK® bietet weit mehr als nur traditionelle Straßenmarkierungen auf öffentlichen Wegen.
Das Premark®-Standardsortiment umfasst alle Markierungen nach RMS und alle Verkehrszeichen nach StVO.
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Beschilderungen
Aufstellung von Verkehrszeichen inklusive Aufstellvorrichtung, Wegweisende Beschilderung. Verkehrszeichen in RAL-Güte-Qualität.
- mobile Beschilderungen im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme
- mobile Beschilderungen um kurzzeitig auf Gefahren hinzuweisen
- Festbeschilderung entsprechend StVO
- Wegweisende Beschilderung entsprechend RWB 2000 von 1992
- Herstellung von Fundamenten für die Wegweisende Beschilderung
- Anfertigung von Schilder aller Art
- Herstellung von Fahrzeugbeschriftungen
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Bautafeln
Bautafeln nach Ihren Vorgabe. Trägermaterial aus Hartschaum, Alumehrschichtplatten oder anderen, mit oder ohne Aufstellvorrichtung. Die Gestaltung erfolgt aus geschnittenen Folien in allen gebräuchlichen RAL-Farben oder als Digitaldruck.
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Vermietung von Bauzäunen, Verkehrsschildern oder Verkehrseinrichtungen
Sie wohnen bzw. arbeiten im Land Brandenburg und Sie benötigen z.B. kurz einmal eine fahrbare Absperrtafel entsprechend VZ 616 ? Kein Problem! Mieten Sie sich doch unsere. Bei anderen Orten oder längeren bzw. kürzeren Zeiten erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, was Sie bequem per Email bei uns hier anfordern können.
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Graffitientfernung
Wir bieten fachspezifische Beratung und kompetente Entfernung von Farbschmierereien. Mit den von uns verwendeten Produkten sind wir gut gewappnet gegen Graffitis, Tags und Schmierereien auf den unterschiedlichsten Untergründen von gestrichenen Hausfassaden, Natursteinen, Verkehrsschilder bis hin zu Toilettenanlagen, Briefkästen, Strom- und Telefonverteiler uvm.
So unterschiedlich die verwendeten Sprühlacke oder Filzstifte auch sind, so unterschiedlich sind auch die Entfernungstechniken. Für nahezu jedes Problem gibt es eine Lösung.
Die Entfernung der Schmierereien ist aber nur der erste notwendige Schritt, denn vor dem Auftragen eines Anti-Graffiti-Schutzes muss die Oberfläche komplett und porentief gereinigt werden. Mit umweltschonenden Reinigern und innovativen Reinigungstechniken werden selbst wärmegedämmte Fassaden-Systeme wieder sauber.
Die gerade gesäuberte Fassade sollte natürlich langfristig geschützt werden, vor erneuter Farbschmiererei aber auch vor der Umweltverschmutzung. Mit der Versiegelung der Untergründe wird ein erneutes Eindringen von Verunreinigungen in die Oberfläche verhindert. Hierbei werden die bauphysikalischen Eigenschaften nicht verändert.
Sie können sich gerner unsere Broschüre zu PROCOM Anti-Graffiti-System herrunterladen.
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Regelpläne (RSA)
Sie benötigen sehr schnell einen Regelplan? Dann fordern Sie ihn doch bei uns ab. Diese Regelpläne gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Sie unterscheiden nach den Anwendungsbereichen innerörtliche Straßen (Teil B), Landstraßen (Teil C) und Autobahnen (Teil D) und entsprechen dem BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN Abteilung Straßenbau.
- B I Serie Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen von längerer Dauer im Fahrbahnbereich
- B II Serie Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen von längerer Dauer im Geh- und Radwegbereich
- B III Serie Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen von längerer Dauer im Bereich von Schienenbahnen
- B IV Serie Innerörtliche Straßen - Arbeitsstellen kürzerer Dauer
- C I Serie Landstraßen - Arbeitsstellen von längerer Dauer
- C II Serie Landstraßen - Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
- D I Serie Autobahnen - Arbeitsstellen von längerer Dauer ohne Überleitung auf die Gegenfahrbahn
- D II Serie Autobahnen - Arbeitsstellen von längerer Dauer mit Überleitung auf die Gegenfahrbahn
- D III Serie Autobahnen - Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
Planung von Baumaßnahmen
Sie kennen sich in allen rechtlichen Bestimmungen bestens aus? NEIN? Kein Problem! Wir helfen Ihnen sich durch diesen Berg an Richtlinien und Gesetzlichen Bestimmungen durch zuarbeiten.
Nachfolgend die rechtlichen Bestimmungen die beachtet werden müssen!
- RSA 95 - Richtlinie für die Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen und wird von der Anordnungsbehörde und dem Auftragnehmer angewandt.
- RMS - Richtlinie für die Markierung von Straßen.
- ZTV-SA 97 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen. Hier sind die Anforderungen an die verkehrstechnische Sicherung festgelegt.
- TL - Technische Lieferbedingungen (für alle Elemente zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Technische Lieferbedingungen sind Regelwerke für Lieferleistungen der Hersteller mit ganz bestimmten Anforderungen.
- StVO - Straßenverkehrsordnung
- StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung
- RiLSA - Richtlinie für Lichtsignalanlagen
- HAV - Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- BGV C22 - Unfallverhütungsvorschrift - Bauarbeiten
- VwV-StVO - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
- RUB - Richtlinie für Umleitungsbeschilderung. Mit der RUB soll erreicht werden, dass notwendige Umleitungsbeschilderungen länderübergreifend einheitlich und eindeutig für die Verkehrsteilnehmer aufgeführt werden.
- RWB2000 - Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen.
Notwendige Unterlagen zur Einreichung beim Straßenverkehrsamt:
- Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
- Verkehrszeichenplan
- Signalzeitenplan (falls erforderlich) mit Signalzeitenberechnung, Zwischenzeitenmatrix, Phasenplan
- Antrag zur Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum
Wir kümmern uns um all diese Dinge. Fertigen die Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an, besprechen die Maßnahme im Vorfeld mit der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt, der Polizei, der Feuerwehr, den Busunternehmen u.a ab, damit Sie sich um die Planung der eigentlichen Baumaßnahme kümmern können und der Baubeginn termingerecht beginnen kann. Hier können Sie gleich mit uns Kontakt aufnehmen.


